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Mehr Zeit für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen

Das Bundesparlament hat in der Herbstsession drei Motionen angenommen, welche für die Kinder- und Jugendmedizin sehr wichtig sind. Das Parlament erteilt damit dem Bundesrat den Auftrag, für folgende Aufgaben Umsetzungsvorschläge auszuarbeiten:

 

1.     Motion Ständerat (SGK-SR): Kostendeckende Finanzierung der Kinderspitäler bei effizient erbrachten Leistungen 19.3957

 

Die Motion der ständerätlichen Gesundheitskommission erteilt dem Bundesrat den Auftrag, in Kinderspitälern für sachgerechte ambulante und stationäre Tarife zu sorgen. Diese müssen die Kosten bei einer effizienten Leistungserbringung decken.

 

2.     Motion Ständerat Damian Müller (FDP LU): Mehr Zeit für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen 19.4120

 

Die Motion von Ständerat Damian Müller ist umfassender. Es geht nicht nur um Tarife in Spitälern, sondern generell um Tarife der Kinder- und Jugendmedizin. Neben der Grundversicherung (Tarmed und SwissDRG) müssen auch die Tarife der Invaliden-, der Militär- und der Unfallversicherung kostendeckend ausgestaltet werden.

 

3.     Motion Ständerat Hans Stöckli (SP BE: Erhöhung der Arzneimittelsicherheit in der Pädiatrie. Medikationsfehler durch E-Health reduzieren 19.4119

 

Die Kindermedikation ist bekanntlich komplex und fehleranfällig. Deshalb fordert Ständerat Hans Stöckli, dass im stationären Bereich und in Offizinapotheken zukünftig Medikationsdatenbanken und klinische Entscheidunterstützungsinstrumente (Clinical Decision Support Tools) einzusetzen sind. Die Aufwände sind in den Tarifen zu berücksichtigen.

 

Die Vorstösse basieren auf Standesinitiativen der Kantone (Motion SGK SR) und auf dem Positionspapier der Expertengruppe Kinder- und Jugendmedizin «Für eine qualitativ hochstehende Kinder- und Jugendmedizin in der Schweiz», das im September 2019 vorgestellt wurde. Erfreulich ist die hohe Zustimmung zu den Motionen. So hat der Nationalrat die Motion von Damian Müller mit 193 zu Null und die Motion von Hans Stöckli mit 191 zu Null Stimmen angenommen. Die 40 Mitglieder der parlamentarischen Gruppe Kinder- und Jugendmedizin haben weitere Vorstösse eingereicht, die vom Parlament noch nicht behandelt wurden.

 

Neu eingereichte Motion in der Herbstsession

In der Herbstsession 2020 hat Nationalrätin Katharina Prelicz (Grüne, ZH) eine Motion mit dem Titel «Lücken bei der Vorleistungspflicht der Kostenträger schliessen» (20.4044) eingereicht. Der Bundesrat soll sicherstellen, dass nach Vorliegen einer ärztlichen Indikation mit der Therapie begonnen werden kann, auch wenn noch keine Einigung über den Kostenträger vorliegt. Die Regierung hatte in der Antwort auf einen früheren Vorstoss von SR Maya Graf (Grüne BL) behauptet, dass das Problem gelöst sei. Katharina Prelicz zeigt anhand von konkreten Beispielen, dass das Problem nach wie vor besteht.

Erfreulicherweise haben 43 Mitglieder des Nationalrats die Motion mitunterzeichnet, so dass die Forderung parteipolitisch breit abgestützt ist.

 

Ein Rückblick

Im September 2018 wurde im nationalen Parlament die „Parlamentarische Gruppe Kinder- und Jugendmedizin“ gegründet. Diese ist eine Plattform für Mitglieder des Bundesparlaments, sich mit ExpertInnen der Kinder- und Jugendmedizin zu gesundheitspolitischen Themen der Kindermedizin auszutauschen. Das aktuelle Co-Präsidium haben Ständerätin Marina Carobbio Guscetti (SP T), Ständerätin Maya Graf (Grüne BL), Ständerat Damian Müller (FDP LU), Nationalrätin Verena Herzog (SVP TG), Nationalrätin Tiana Moser (GLP ZH) und Nationalrat Benjamin Roduit (CVP VS) übernommen. Mittlerweile zählt die Gruppe 40 nationale Parlamentarierinnen und Parlamentarier aller Parteien.

 

Für den fachlichen Austausch und zur Koordination der Inhalte wurde im November 2018 die «Expertengruppe Kinder- und Jugendmedizin» gegründet, welche die Inhalte und Themen für die Parlamentarische Gruppe aufbereitet. Die Expertengruppe setzt sich aus Vertretungen der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie SGP, der Schweizerischen Gesellschaft für Kinderchirurgie SGKC, der Schweizerischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie SGKJPP / SSPPEA, der Kinderzahnmedizin , der Schweizerischen Vereinigung für Kinder- und Jugendpsychologie SKJP, AllKidS (Allianz der eigenständigen Kinderspitäler Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB), Ostschweizer Kinderspital St. Gallen und Kinderspital Zürich ) sowie der Allianz Pädiatrische Pflege Schweiz zusammen.

 

Als erste wichtige Grundlage wurden im Positionspapier «Für eine qualitativ hochstehende Kinder- und Jugendmedizin in der Schweiz» die sieben wichtigsten politischen Forderungen der Kinder- und Jugend-medizin zusammengefasst:

 

  1. Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen benötigt mehr Zeit
  2. Unterversorgung ist zu vermeiden, Folgekosten sind zu verhindern
  3. Die Vernetzung mit dem Lebensumfeld des Kindes ist zu gewährleisten
  4. Passende kinderspezifische Infrastrukturen sind bereitzustellen
  5. Notwendige Diagnostik und Therapien sind über die verschiedenen Kostenträger hinweg sicherzustellen
  6. Arzneimittel und Impfungen für Kinder und Jugendliche müssen in kindsgerechten Formen verfügbar sein
  7. Rahmenbedingungen des Berufsfeldes sind zu fördern

 

Jede Forderung wird kurz einleitend erläutert und mit einem Beispiel aus dem klinischen Umfeld erklärt. Die Kernforderungen wurden im September 2019 den nationalen Ratsmitgliedern an einem Parlamentariertreffen vorgestellt. Bereits eine Woche später wurden die ersten Motionen und Interpellationen im nationalen Parlament eingereicht.

 

Zurück in die Gegenwart

Die Annahme der erwähnten Motionen erfreut uns sehr. Die hohe, parteiübergreifende Zustimmung erfüllt uns auch mit Stolz. Endlich erhalten wir vom Parlament Anerkennung und Wertschätzung, endlich anerkennen die Kammern die Besonderheit der Kinder- und Jugendmedizin.

 

Dennoch wissen wir, dass dies erst der erste Schritt war. Es ist noch ein weiter Weg bis zur Umsetzung der Motionen. Erfreulich ist, dass der Gesundheitsminister vor dem Corona Lock-Down zugestimmt hat, eine Delegation der Kinder- und Jugendmedizin zu treffen. Nach dem Erfolg im Parlament können wir mit dem EDI-Chef besprechen, wie wir uns die Umsetzung der Motionen vorstellen.

 

Mit der Annahme der Motionen wird eine Kernforderung der SGGA-ASSA erfüllt: Die Betreuung Jugendlicher ist zeitaufwändig, weil neben dem Gespräch im Beisein der Eltern auch eine separate Anamneseerhebung mit der jugendlichen Person allein durchgeführt wird, welche erst die Voraussetzung für eine altersangemessene Behandlung ist. Dieser Zeitaufwand von adoleszentenmedizinisch tätigen Fachpersonen soll angemessen und ohne ökonomisches Hinterfragen vergütet werden.



 

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